Antrag - Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sprengstofferlaubnisse
+49 (0)9621 10-0
Mo bis Fr: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Di und Mi: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Do: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
ordnungsamt@amberg.de
Einwilligungserklärung
Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat die Stadt Amberg alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.
In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider.
Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung der Stadt Amberg vollständig durch und bestätigen anschließend Ihr Einverständnis.
Ohne diese Zustimmung ist ein Aufruf des Formulars nicht möglich.
Weitere Wohnung
Die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung setzt die Prüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers voraus. Für diese Überprüfung sind nachfolgend genannte personenbezogene Daten zu erheben:
Liegt folgendes vor? (Die Angaben werden durch Anfrage bei den zuständigen Stellen überprüft)
vorschau: Das ausgefüllte PDF wird Ihnen zur Verfügung gestellt. Prüfen Sie Ihre Eingaben anhand des Ergebnis-PDF.
einreichen: Ihre Daten werden übertragen und der zuständigen Behörde elektronisch zur Verfügung gestellt.