Wer regelt dann Ihre Angelegenheiten?
Wenn volljährige Menschen ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, weil sie psychisch krank, geistig behindert, altersverwirrt oder körperlich schwer behindert sind, kann für sie eine Betreuung durch das Betreuungsgericht eingerichtet werden.
Betreuung bedeutet eine rechtliche Vertretung in den vom Gericht angeordneten Angelegenheiten wie Vermögensverwaltung, Einwilligung in ärztliche Behandlungen, Unterbringung in Altenheimen, Rentenangelegenheiten, usw.
Die Anordnung einer Betreuung durch das Gericht kann jedoch ersetzt werden und ist nicht notwendig, wenn die Angelegenheiten, die ein Betreuer zu regeln hätte, ebenso gut durch einen Bevollmächtigten erledigt werden können. Durch eine Vollmacht kann rechtzeitig Vorsorge für den Fall getroffen werden, dass Sie durch Krankheit, Unfall oder im Alter hilflos werden und zu eigenen Entscheidungen nicht mehr in der Lage sind - nahe Angehörige sind nicht automa-
tisch berechtigt Sie gesetzlich zu vertreten!