Förderantrag "Abwrackprämie für Haushaltsgeräte" - effiziente Ersatz-Haushaltsgroßgeräte, z.B. Kühlschrank, Waschmaschine

  

+49 (0)9621 10-2403

Telefon Silhouette

Mo bis Fr: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Di und Mi: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Do: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Uhr Silhouette

Klimaschutz@Amberg.de

E-Mail Silhouette

Einwilligungserklärung

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat die Stadt Amberg alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.

In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider.

Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung der Stadt Amberg vollständig durch und bestätigen anschließend Ihr Einverständnis.

Ohne diese Zustimmung ist ein Aufruf des Formulars nicht möglich.
 

Bitte stellen Sie binnen drei Tagen nach Kauf Ihres effizienten Ersatz-Geräts einen Förderantrag.

 

Dieser Förderabschnitt fördert Objekte zur privaten und gemeinnützigen Nutzung sowie zur Nutzung in vermieteten Wohneigentum! Es ist ein Objekt pro Haushalt oder Amberger Verein binnen 24 Monaten förderfähig. Das neue Gerät muss ein ineffizientes Altgerät mit einem Mindestalter von zehn Jahrn ersetzen. Das Altgerät ist ordnungsgemäß zu entsorgen.

Ansprechpartner:

Bei Fragen rund ums Thema Klimaschutz, Förderung und Klimawandel wenden Sie sich an die Stabsstelle Klimaschutz, Stadt Amberg:

Mail:     Klimaschutz@Amberg.de

Tel.:      09621 10-2403


Die Stabsstelle Klimaschutz wird gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative, eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags.


Was und wie wird gefördert?

Gefördert wird die Ersatzbeschaffung von Haushaltsgroßgeräten der höchsten verfügbaren Effizienzklasse mit 50 € je Gerät, wenn das Neugerät im Fachhandel wurde.

 

Förderfähiges Gerät Förderfähige Effizienzklassen (oder besser)
Wäschetrockner (Wärmepumpe) A+++
Waschmaschine / Waschtrockner A
Geschirrspülmaschine B
Kühlschrank / Kühlgefrierkombination C
Gefrierschrank/Truhe C

 

 

Bestätigung


Fragen?

Die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung:

Mail:    Klimaschutz@Amberg.de

Tel.:     09621 10-2403

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Förderantrag

 

Antragsteller

Ggf. Verein und deren Sitz, für die die Förderung beantragt wird:

Bankverbindung
Angaben zur Förderung

4. Feedback - Freiwillige Angaben!
Fragen?

Die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung:

Mail:    Klimaschutz@Amberg.de

Tel.:     09621 10-2403

 

Vielen herzlichen Dank.

 

 

 

Wichtig:

Für die spätere Auszahlung des Zuschusses müssen die untenstehenden Nachweise der Stadtverwaltung Amberg vorliegen. Bitte senden Sie diese Nachweise per Mail an klimaschutz@amberg.de oder postalisch an: Stabsstelle Klimaschutz, Stadt Amberg, Herrnstraße 1-3, 92224 Amberg:

  • Kopie der Rechnung des Neugeräts inkl. Hinweis auf die Energieeffizienzklasse
  • Unterschrift zur Bestätigung, dass Sie die Förderung beantragt haben, z.B. durch ein separates Anschreiben oder Ihre Unterschrift auf dem Kaufbeleg inkl. Hinweis auf die Förderung
  • Bei Personen mit vermietetem Eigentum in Amberg: Nachweis, dass die Lieferadresse als vermietet Wohneinheit Eigentum der/des Antragsstellenden ist.
  • Bei gemeinnützigen Vereinen: Angemessener Nachweis über den Sitz in Amberg

 

Auf dem Laufenden bleiben: