Anzeige einer verkaufsoffenen Nacht an Werktagen

  

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Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung der Stadt Amberg vollständig durch und bestätigen anschließend Ihr Einverständnis.

Ohne diese Zustimmung ist ein Aufruf des Formulars nicht möglich.
 

Hinweis:

 

  • Verkaufsstellen dürfen jährlich an bis zu vier Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 20 Uhr bis 24 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden öffnen, sofern sie dies mindestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Öffnung bei der Stadt Amberg, Amt für Ordnung und Umwelt angezeigt haben.
  • An folgenden Tagen ist eine Öffnung der Verkaufsstelle über die Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes hinaus nicht zulässig: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, Heiligabend und Silvester sowie der jeweilige Tag vor Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag.
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Angaben zur Betriebsstätte bei der die verkaufsoffene Nacht stattfinden soll
Verkaufsoffene Nacht

Hinweis: Sie können an max. 4 Werktagen (Mo. - Sa.) im Jahr verkaufsoffene Nächte beantragen, jeweils bis max. 24 Uhr.


vorschau: Das ausgefüllte PDF wird Ihnen zur Verfügung gestellt. Prüfen Sie Ihre Eingaben anhand des Ergebnis-PDF.

einreichen: Ihre Daten werden übertragen und der zuständigen Behörde elektronisch zur Verfügung gestellt. 

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