Anzeige der Aufstellung und der Gebrauchsabnahme fliegender Bauten

  

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Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat die Stadt Amberg alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.

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Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung der Stadt Amberg vollständig durch und bestätigen anschließend Ihr Einverständnis.

Ohne diese Zustimmung ist ein Aufruf des Formulars nicht möglich.
 

Information

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt an wechselnden Orten aufgestellt und zerlegt zu werden. Zu den fliegenden Bauten zählen z. B. Tribünen, Bühnen mit oder ohne Überdachungen, Reklametürme, Zelte aller Art, Tragluftbauten, Fahrgeschäfte (von der Schiffschaukel bis zum Riesenrad), Belustigungsgeschäfte, Ausspielungs- und Verkaufsgeschäfte, Bewirtungsanlagen usw. Baustelleneinrichtungen und Anlagen in Freizeitparks sind keine fliegenden Bauten.

 

Die beabsichtigte Aufstellung genehmigungspflichtiger fliegender Bauten ist nach Art. 72 BayBO der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche zuvor unter Vorlage des Prüfbuchs anzuzeigen, es sei denn, dass dies nach der Ausführungsgenehmigung nicht erforderlich ist.

 

Sie möchten die Aufstellung eines fliegenden Baus anzeigen? Dann befüllen Sie bitte das folgende Formular.

Sie benötigen zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Lageplan maßstäblich 1:1000
  • Bei Veranstaltungen über 400 Besucher: Bestuhlungsplan M 1:100
  • Original des Prüfbuches nach Aufforderung, spätestens zum Abnahmetermin
  • Im Einzelfall auch nach Abstimmung weitergehende Unterlagen

 

Im Formular können Sie einen Termin zur Gebrauchsabnahme durch die Baukontrolleure vorschlagen. Diese werden sich anschließend bei Ihnen melden, um den Termin zu bestätigen oder einen Alternativtermin zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass hierzu das Prüfbuch im Original vorliegen muss.

 

Die Gebrauchsabnahme ist kostenpflichtig. Die Gebühren werden nach Aufwand und Bedeutung der Angelegenheit im Einzelfall bemessen. Grundsätzlich ist derjenige, der die Anzeige erstattet hat, Kostenschuldner im Sinne des Kostengesetzes. Nach der Abnahme wird eine Kostenrechnung erstellt.

 

Weitere Informationen zur Anzeige fliegender Bauten finden Sie in den Hinweisen zum Anzeigeverfahren für Fliegende Bauten (Art. 72 BayBO) und Bedingungen zur Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten.


Anzeigenstellender/Kostenschuldner

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Fliegende Bauten

Art und Anzahl der fliegenden Bauten


Aufstellungsort und Veranstaltung

Aufstellungsort

Veranstaltung

Bitte schlagen Sie einen Termin zur Gebrauchsabnahme vor Ort durch die Baukontrolleure vor. Wir werden uns nach Eingang der Anzeige bei Ihnen melden, um den Termin zu bestätigen oder einen Alternativtermin zu vereinbaren. Bei größeren Veranstaltungen (z. B. Dult, Bergfest, …) wird der Termin zentral durch den Veranstalter koordiniert.

Bitte Uhrzeiten zwischen 08:00 und 16:00 eingeben.


Anlagen

Anlagen

Für die Gebrauchsabnahme vor Ort muss der Betreiber/Veranstalter trotz dieser schriftlichen Anzeigen von sich aus einen geeigneten Abnahmetermin mit dem Bauamt mündlich vereinbaren!


vorschau: Das ausgefüllte PDF wird Ihnen zur Verfügung gestellt. Prüfen Sie Ihre Eingaben anhand des Ergebnis-PDF.

einreichen: Ihre Daten werden übertragen und der zuständigen Behörde elektronisch zur Verfügung gestellt. 

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