Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 BayWG

  

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1. Antragsteller / Bauherr

Ansprechpartner (Gewässer- bzw. Betriebsbeauftragter)


2. Grundstückseigentümer

3. Baugrundstück

4. Nachbargrundstück

5. Kanalanschluss

6. Entwurfsverfasser der Entwässerungsanlage

7. Beschreibung des Bauvorhabens

Für die Abwasserbeseitigung des vorgenannten Bauvorhabens beantrage ich die


8. Privater Sachverständiger der Wasserwirtschaft

hat ein Gutachten über die ordnungsgemäße Errichtung einer Abwasserbeseitigungsanlage erstellt.
Das Gutachten, in dem die Abwasserbeseitigung genau beschrieben ist, liegt diesem Antrag bei.

Es ist beabsichtigt, die Abwasserbeseitigung entsprechend dem Gutachten des privaten
Sachverständigen zu errichten und zu betreiben.


9. Hinweis

Der Antrag ist vierfach mit folgenden Unterlagen
dem Amt für Ordnung und Umwelt der Stadt Amberg vorzulegen

 

- Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft
- Erläuterungen / Berichte
- Übersichtslageplan M 1: 5000
- Lageplan M 1: 1000
- Bauzeichnungen (Grundriss und Schnitt der Abwasseranlage, nicht kleiner als M 1: 100)
- Nachweis des Sickervermögens bei schwierigen Untergrundverhältnissen (Sickertest)