Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 BayWG
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Di und Mi: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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Einwilligungserklärung
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Ansprechpartner (Gewässer- bzw. Betriebsbeauftragter)
Für die Abwasserbeseitigung des vorgenannten Bauvorhabens beantrage ich die
hat ein Gutachten über die ordnungsgemäße Errichtung einer Abwasserbeseitigungsanlage erstellt. Das Gutachten, in dem die Abwasserbeseitigung genau beschrieben ist, liegt diesem Antrag bei. Es ist beabsichtigt, die Abwasserbeseitigung entsprechend dem Gutachten des privaten Sachverständigen zu errichten und zu betreiben.
Der Antrag ist vierfach mit folgenden Unterlagen dem Amt für Ordnung und Umwelt der Stadt Amberg vorzulegen
- Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft - Erläuterungen / Berichte - Übersichtslageplan M 1: 5000 - Lageplan M 1: 1000 - Bauzeichnungen (Grundriss und Schnitt der Abwasseranlage, nicht kleiner als M 1: 100) - Nachweis des Sickervermögens bei schwierigen Untergrundverhältnissen (Sickertest)
Bitte Antrag Ausdrucken, Unterschreiben und an die zuständige Behörde einsenden.