Kommunales Förderprogramm der Stadt Amberg zur vereinfachten Förderung privater Sanierungsmaßnahmen

  

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Einwilligungserklärung

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat die Stadt Amberg alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.

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Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung der Stadt Amberg vollständig durch und bestätigen anschließend Ihr Einverständnis.

Ohne diese Zustimmung ist ein Aufruf des Formulars nicht möglich.
 

1. Antragsteller
2. Vorhaben
3. Baugrundstück
4. Durchführungszeitraum
5. Fördergegenstand (Mehrfachauswahl möglich)

-> Fremdleistungen: 2-3 Angebote vorlegen oder nachweisen

-> Eigenleistungen: Nachweis nötig durch geeignete Person z. B. Architekt

Nicht förderfähig ist bzw. sind:

  • Maßnahmen des Bauunterhalts bzw. der Instandhaltung, z.B. Fassadenstriche, Dach- und Kamininstandhaltungsmaßnahmen, kleinere Ausbesserungsarbeiten.
  • Maßnahmen der energetischen Sanierung, z.B. Wärmedämmverbundsysteme.
  • Umsatzsteuer, soweit der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtig ist.
  • Objekte, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab Antragstellung schon einmal mit Städtebaufördermitteln gefördert wurden.
6. Bankverbindung
7. Finanzierung

-> Mit der Unterschrift des Antrags wird bestätigt, dass alle Zuschüsse angegeben wurden. Eine Doppelförderung (z. B. Denkmalmittel und Städtebaufördermittel) für den gleichen Fördergegenstand (z. B. Fassade) ist nicht möglich. Durch die Vorlage einer Kostenteilungsliste können förderfähige und nicht förderfähige Bauteile getrennt nachgewiesen werden.

8. Erforderliche Anlagen
9. Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid liegt vor
10. Vorsteuerabzugsberechtigung
11. Wichtige Hinweise
  • Die Maßnahme darf nicht vor der Förderzusage begonnen werden.
  • Bei allen Maßnahmen im Altstadtensemble ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist gesondert bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Amberg zu beantrangen.
  • Weitere erforderliche Genehmigungen richten sich nach der Art der Maßnahme und der jeweiligen einschlägigen Genehmigungsverfahren.
12. Erklärung

Mit meiner Unterschrift erkenne ich an / bestätige ich:

 

  • Die im Förderprogramm genannten Zuwendungskriterien.
  • Die Subventionserheblichkeit meiner gemachten Angaben im Sinne des §264 StGB.
  • Die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben.
  • Die Maßnahme der vorherigen städtebaulichen Beratung genügen sowie sach- und fachgerecht ausgeübt werden.
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