Kommunales Förderprogramm der Stadt Amberg zur vereinfachten Förderung von Sanierungsmaßnahmen

  

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Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat die Stadt Amberg alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.

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1. Antragsteller

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2. Vorhaben
3. Baugrundstück
4. Durchführungszeitraum
5. Fördergegenstand (Mehrfachauswahl möglich)

Maßnahmen zur Erhaltung, Sanierung, Modernisierung und Gestaltung an einem Gebäude z.B. Neu- und Umgestaltung von Fassaden, Fenstern, Türen, Toren, Eingangsbereich, Dächer und Dachaufbau 

Maßnahmen im Inneren eines Gebäudes, wenn dadurch ein Leerstand behoben wird (gesonderte Begründung auf Beiblatt beifügen)

Maßnahmen der Umfeld- oder Freiflächengestaltung, z.B. Umgestaltung von Einfriedungen, Außentreppen, Hofräumen, ortstypischer Begrünung

Sonstiges:

Die Eigenleistungen sind durch eine geeignete Person (z.B. Architekt) zu bestätigen sind oder in anderer Form glaubhaft zu machen.

max. 10% der förderfähigen Kosten

Beantragung ab 5.000 Euro anrechenbare Kosten

-> Fremdleistungen: 2-3 Angebote vorlegen oder nachweisen

-> Eigenleistungen: Nachweis nötig durch geeignete Person z. B. Architekt

Nicht förderfähig ist bzw. sind:

  • Maßnahmen des Bauunterhalts bzw. der Instandhaltung, z.B. Fassadenstriche, Dach- und Kamininstandhaltungsmaßnahmen, kleinere Ausbesserungsarbeiten.
  • Maßnahmen der energetischen Sanierung, z.B. Wärmedämmverbundsysteme.
  • Umsatzsteuer, soweit der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtig ist.
6. Bankverbindung
7. Finanzierung

Mit der Unterschrift des Antrags wird bestätigt, dass alle beantragten Zuschüsse angegeben wurden. Die Kombination von Zuschüssen eines kommunalen Förderprogramms mit anderen Förderungen (z. B. Denkmalförderung, KFW-Zuschuss und Städtebauförderung) ist grundsätzlich nur möglich, wenn

  1. einzelne Bauteile ausschließlich einer Förderung zugewiesen werden (Bauteiltrennung, siehe Antrag Ziffer 8 "Kostensteilungsliste") oder
  2. die andere Förderung eine Kumulierung von Fördermitteln zulässt. In diesem Fall gilt die maximale Höhe der Förderpauschale (30 % bzw. 50 % der Ausgaben) für die Summe beider Förderungen und darf nicht überschritten werden.
8. Erforderliche Anlagen
9. Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid liegt vor
10. Vorsteuerabzugsberechtigung
11. Wichtige Hinweise
  • Die Maßnahme darf nicht vor der Förderzusage begonnen werden.
  • Bei allen Maßnahmen im Altstadtensemble ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist gesondert bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Amberg zu beantrangen.
  • Weitere erforderliche Genehmigungen richten sich nach der Art der Maßnahme und der jeweiligen einschlägigen Genehmigungsverfahren.
12. Erklärung

Mit meiner Unterschrift erkenne ich an / bestätige ich:

 

  • Die im Förderprogramm genannten Zuwendungskriterien.
  • Die Subventionserheblichkeit meiner gemachten Angaben im Sinne des §264 StGB.
  • Die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben.
  • Die Maßnahme der vorherigen städtebaulichen Beratung genügen sowie sach- und fachgerecht ausgeübt werden.
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senden: Ihre Daten werden übertragen und der zuständigen Behörde elektronisch zur Verfügung gestellt. 

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