Kommunales Förderprogramm der Stadt Amberg zur vereinfachten Förderung privater Sanierungsmaßnahmen
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Mo bis Fr: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Di und Mi: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Do: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Einwilligungserklärung
Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat die Stadt Amberg alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.
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Beantragung ab 5.000 Euro anrechenbare Kosten
-> Fremdleistungen: 2-3 Angebote vorlegen oder nachweisen
-> Eigenleistungen: Nachweis nötig durch geeignete Person z. B. Architekt
Nicht förderfähig ist bzw. sind:
-> Mit der Unterschrift des Antrags wird bestätigt, dass alle Zuschüsse angegeben wurden. Eine Doppelförderung (z. B. Denkmalmittel und Städtebaufördermittel) für den gleichen Fördergegenstand (z. B. Fassade) ist nicht möglich. Durch die Vorlage einer Kostenteilungsliste können förderfähige und nicht förderfähige Bauteile getrennt nachgewiesen werden.
Mit meiner Unterschrift erkenne ich an / bestätige ich:
senden: Ihre Daten werden übertragen und der zuständigen Behörde elektronisch zur Verfügung gestellt.